Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die Leistungen dieser Mitgliedschaft dürfen nur vom umseitig eingetragenen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar.
- Das Mitglied erklärt mit seiner Unterschrift, dass er/sie die Hausordnung anerkennt. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z. B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, Beleidigungen, Diebstahl usw., kann der Zutritt zu SAM'S GYM schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat der Kunde/die Kundin dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen.
- Das Mitglied schließt diesen Vertrag auf unbestimmte Zeit ab. Eine Kündigung ist erstmals nach 12 Monaten möglich. Die Kündigung muss spätestens 6 Wochen zuvor erfolgen (Kündigungsfrist). Anschließend kann der Kunde/die Kundin den Vertrag alle 6 Monate kündigen, ebenfalls unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen eine eigenhändige Unterschrift des Kunden/der Kundin aufweisen. Sie können persönlich im Studio abgegeben oder per E-Mail gesendet werden.
Der 1-Monats- sowie der 6-Monats-Vertrag bedürfen keiner Kündigung. Diese laufen automatisch nach 1 bzw. 6 Monaten aus.
- SAM'S GYM übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Einrichtungen entstehen. Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich umzugehen.
Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers/der Verursacherin instand gesetzt.
- Der Chip ist gegen Zahlung eines Pfandbetrages in Höhe von 20 € in Empfang zu nehmen. Der Chip ist nicht übertragbar.
Bei Verlust, Beschädigung oder Rückgabe länger als 1 Monat nach Beendigung der Mitgliedschaft ist SAM'S GYM berechtigt, den Pfandbetrag einzubehalten.
Jeder Verlust des Chips ist SAM'S GYM sofort mitzuteilen.
- Der Monatsbetrag wird jeweils am 01. jedes Monats zur Zahlung fällig.
Die Zahlung erfolgt entweder einmalig in bar oder monatlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren.
Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Vertragsende zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden.
- Bei Zahlungsverzug bleibt eine Mahnung vorbehalten. Pro Mahnschreiben werden Gebühren in Höhe von 5 € verrechnet, die vom Kunden/der Kundin zu übernehmen sind.
Spesen für entstandene Rücklastschriften werden pauschal mit 7 € angesetzt. SAM'S GYM ist bei tatsächlich anfallenden Spesen von mehr als 7 € berechtigt, diese entsprechend anzupassen.
- Ungeachtet einer etwaigen Widmung der Zahlung wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf Hauptforderungen gebucht werden.
- Änderungen von Adresse und Bankverbindung sind SAM'S GYM unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitsdatum für das nächste SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.
- Gerät der Kunde/die Kundin mit der Bezahlung der vereinbarten Beiträge für mindestens 6 Wochen in Zahlungsverzug und wurde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, tritt Terminverlust ein. Dadurch werden sämtliche bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin anfallenden Beiträge sofort fällig.
- Der Kunde/die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass SAM'S GYM mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachung installiert hat. Diese dient zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten.
- Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht für den Kunden/die Kundin in diesem Fall ebenfalls nicht.
- SAM'S GYM behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen, im Bereich des Kunden/der Kundin liegenden Gründen jederzeit aufzulösen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde/die Kundin, im Falle des Verschuldens einen Schadensersatzbetrag zu leisten, welcher bis zur Höhe der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin anfallenden Mitgliedsbeiträge reicht.
- Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstandes von SAM'S GYM.
- Der Kunde/die Kundin hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. SAM'S GYM ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss sämtliche noch verschlossenen Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.
- Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig.
